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Terms and conditions

Karl Bahns GmbH, Burgvogel-Stahlwaren (nur für den gewerblichen Bereich)

1. Anerkennung der Lieferbedingungen

Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Lieferung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Diese Bestätigung ist für Art und Umfang unserer Verpflichtung maßgeblich. Einkaufsbedingungen des Käufers / Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abänderungen des Vertrages und Nebenabreden werden für uns erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, sind branchenübliche Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden. Vorgeschriebene Maße werden mit dem durch die Herstellungsweise gebotenen Spielraum eingehalten. Besondere Anforderungen dazu sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bei Sonderanfertigung behalten wir uns das Recht vor, eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% vorzunehmen. Bei einer Auftragsmenge unter 500 Stück darf die Abweichung bis zu 20% betragen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.

3. Lieferzeit

Liefer- und Ausführungsfristen sind stets unverbindlich. Werden von uns ausnahmsweise ausdrücklich vereinbarte Fristen zugesagt, so ist der Käufer / Besteller zur Abnahme bis zum Ablauf von 4 Wochen nach dem vereinbarten Ende der Frist verpflichtet Vor Ablauf der Nachfrist ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht zulässig. Irgendwelche Ansprüche des Käufers / Bestellers gegen uns wegen Nichteinhaltung der Lieferungs- und Ausführungsfrist sind ausgeschlossen, insbesondere auch dann, wenn bis zum Ablauf der Nachfrist von uns nicht geleistet wurde. Teillieferungen sind zulässig. Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb eines Jahres abgenommen werden, sofern nicht ausdrücklich in Sonderfällen eine Ausnahmeregelung schriftlich vereinbart wurde.

4. Ereignisse höherer Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, wie Unruhen, Streik, Aussperrung, Kohlen- und Rohmaterialmangel, Eisenmangel, Versperrung oder Behinderung der Eisenbahnlinien oder des Straßennetzes, sonstige Ursachen oder Ereignisse, die eine Verminderung oder Einstellung der Erzeugung herbeiführen, neue behördliche Verordnungen, die auf Erzeugung und Versand einwirken, berechtigen uns, bestehende Verpflichtungen, soweit sie noch nicht erfüllt sind, ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferung bis nach Beendigung dieser Zustände zu verschieben. Weist der Käufer / Besteller jedoch nach, dass er im Falle des Lieferaufschubs kein Interesse an der Erfüllung des Vertrages hat, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sonst jedoch nicht. Erfüllen unsere Lieferwerke aus genannten Gründen ganz oder teilweise nicht, so sind wir in gleicher Weise von unserer Liefer- und Ausführungspflicht entbunden. Ansprüche auf Schadensersatz können hieraus nicht gestellt werden.

5. Veränderte Verhältnisse

Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die für unsere Kalkulation maßgeblichen Umstände allgemein oder im besonderen bei uns oder unseren Lieferfirmen, so sind wir berechtigt, die Vereinbarung neuer Preise oder Bedingungen zu verlangen. Wir haben insbesondere das Recht, etwa nach Angebotsabgabe bzw. Auftragserteilung eintretende Lohn- und Preiserhöhungen zu berechnen.

6. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung sowie stets, insbesondere auch bei ausnahmsweise frachtfreiem Versand, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Versicherung erfolgt nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden.

7. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto. Rechnungen unter einem Betrag von 50,-- € sind rein netto zahlbar. Andere Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Zahlungsverzug können die jeweiligen Bankzinsen berechnet werden. Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarungen zahlungshalber an. Hierfür berechnen wir Kosten, Stempelsteuer und Zinsen bis zum Verfalltag in Höhe der jeweiligen Banksätze. Gutschriften oder Wechsel und Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Kunden. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wir sind berechtigt, die Lieferung so, lang zu verweigern, bis der Kunde seinen Verpflichtungen aus früheren Geschäften nachgekommen ist.

8. Gewährleistung und Haftung

Der Besteller / Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang zu untersuchen, und hierbei alle erkennbaren Mängel, auch Fehlmengen, spätestens binnen 10 Tagen nach Eingang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ist die Mängelrüge berechtigt, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Misslingt uns die Nachbesserung binnen angemessener Frist, so ist der Käufer / Besteller berechtigt Ersatzlieferung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Käufers / Bestellers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzuges bestehen jedoch nicht. Mängel eines Teiles der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller / Käufer eingereichten Unterlagen ( Zeichnungen, Muster und dergleichen ) ergeben. Wir sind berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn ohne unser Einverständnis Änderungen an der von uns hergestellten Ware vorgenommen werden, oder Schäden daran entstehen deren Ursache in einer unsachgemäßen Verwendung oder Bearbeitung liegen. Für nur leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von unseren Erfüllungsgehilfen oder von uns haften wir nicht, soweit es um die Haftung für Folgeschäden oder um die Verletzung von Pflichten geht, die nicht als vertragswesentlich anzusehen sind und bei deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird. Ist der Besteller / Käufer kein Verbraucher, so verjähren Ansprüche wegen etwaiger Mängel in einem Jahr.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle aus den Geschäften mit uns sich ergebenden Rechte und Verbindlichkeiten, auch für Ansprüche aus Wechseln sowie alle Streitigkeiten, gilt für beide Teile Solingen als Erfüllungsort. Ist der Besteller / Käufer Kaufmann, so wird vereinbart, dass das für Solingen örtlich zuständige Gericht für beide Teile der ausschließliche Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist.

10. Anzuwendendes Recht

Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

11. Verbindlichkeit des Vertrages

Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen voll wirksam.


Solingen. Januar 2018